Der Stadtmagistrat Memmingen hatte 1902 schon den Teilnehmerkreis zum Abfischen bestimmt: alle in Memmingen Beheimateten
1902 Beschluss Stadtmagistrat
Daraus folgt, dass alle Memminger Bürger die Berechtigung zum Abfischen am Fischertag habe. Heute gehören zu den Memmingen auch Bürgerinnen.