Magistratsbeschlüsse Stadt Memmingen 1902
Der Stadtmagistrat Memmingen hatte 1902 schon den Teilnehmerkreis zum Abfischen bestimmt: alle in Memmingen Beheimateten 1902 Beschluss Stadtmagistrat Daraus folgt, dass alle Memminger Bürger die Berechtigung zum Abfischen am Fischertag habe. Heute gehören zu den Memmingen auch Bürgerinnen.