Diskriminierung im Verein: Fischertag

Facts
Der Fischertagsverein ist der zentrale Kulturverein in Memmingen. Seit 1901 veranstaltet er jährlich den sog. Fischertag – eine große große Festveranstaltung mit bis zu 30.000 Zuschauern aus der Region. Fischerkönig wird, wer die schwerst Forelle fischt. Am Ausfischen des Stadtbaches dürfen Frauen nicht teilnehmen. Der Fischerkönig muss männlich sein. So sieht es die Vereinssatzung seit 1931 vor.
Das wollte eine Memmingerin nicht mehr hinnehmen. Versuche, die Satzung im Verein zu ändern, scheiterten an der männlichen Mehrheit.
Im Dezember 2019 übernahm ich die Prozessvertretung.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützt die Klägerin mit der Vorfinanzierung der Prozesskosten.

Sieg beim Amtsgericht Memmingen
Im August 2002 siegten wir in der ersten Instanz. Das Gericht bestätigte eine vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung nach § 823 BGB und die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach § 18 AGG. Der Verein habe eine soziale Vormachtstellung, der Fischertag sei einzigartig und das Ausfischen zentrales und namensgebendes Element der Fischertagsveranstaltungen. Der Ausschluss von Frauen sei willkürlich und auch nicht durch eine behauptete Tradition zu rechtfertigen. Das Gericht verurteilte den Verein, die Klägerin die Gruppe der Stadtbachfischer aufzunehmen nehmen, um am Ausfischen teilnehmen zu können.

Endurteil vom 31.8.2020

Berufung
Der Verein wollte eine „zweite Meinung“ einholen und ging in Berufung. Berufungserwiderung
Zur Berufungsverhandlung am 23.6.2021
Sueddeutsche Zeigung
TAZ: Traditionsverein geht baden
FAZ

Das Landgericht Memmingen bestätigte die Entscheidung des Ausgangsgerichts, kassierte aber fehlerhaft, die wesentlich besseren Argumente aus dem AGG und stützte die Entscheidung allein auf den vereinsrechtlichen Gleichheitssatz.

Mehr Informationen: Equality Fighters